AGB

Hinweise & Teilnahmebedingungen bei Ferienfahrten der Sportjugend Pfalz

Klein gesetzt, aber wichtig!

 

Allgemeines

Liebe Kinder und Jugendliche, liebe Eltern,

 

wir machen darauf aufmerksam, dass wir ein Jugendverband und kein Reiseunternehmen sind. So bemühen wir uns mit unseren ehrenamtlichen Betreuungskräften intensiv um alle Teilnehmer. Wir beziehen sie in die Programmgestaltung am Ferienort mit ein, verbunden mit einer kinder- und jugendgerechten Umsetzung.

 

Trotzdem legen wir Wert darauf, das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns korrekt zu regeln. Es wird in den nachfolgenden Hinweisen und Teilnahmebedingungen vorgestellt. Mit Ihrer schriftlichen Anmeldung erkennen Sie die Teilnahmebedingungen an. Sie entsprechen selbstverständlich dem Reisevertragsrecht (BGB).

 

1. Anmeldung

Ihre Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich, online oder per E-Mail erfolgen. Mündliche, fernmündliche oder E-Mail-Anmeldungen sowie Online-Anmeldungen (wenn aufgefordert) müssen innerhalb von drei Tagen schriftlich nachgereicht werden (Eingang bei der Sportjugend). Diese Anmeldung ist ein Angebot Ihrerseits zum Abschluss eines Reisevertrages. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Reisebestätigung unsererseits zustande.

 

Die Anmeldung ist erst dann verbindlich, wenn wir die Buchung und Teilnehmergebühr schriftlich bestätigt haben und uns die Lastschrifteinzugsermächtigung vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorliegt. Zusagen und Nebenabmachungen von unserer Seite bedürfen immer der schriftlichen Bestätigung.

 

Das zulässige Alter der Teilnehmer an Maßnahmen der Sportjugend ist aus den einzelnen Ausschreibungen zu ersehen. Teilnehmer unter 18 Jahren bedürfen der Genehmigung der Personensorgeberechtigten. Die mitunterschreibenden Personensorgeberechtigten übernehmen neben dem Anmelder die Verpflichtung, den Rechnungsbetrag oder die Rücktrittskosten zu bezahlen, soweit eine solche Verpflichtung nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Die Anmeldung wird durch die Unterschrift und den Eingang bei uns rechtsverbindlich.

 

Mit der Anmeldung wird anerkannt, dass die Teilnehmer den Weisungen und Anordnungen des Betreuerteams folgen. Auch Teilnehmer über 18 Jahre erkennen mit der Unterschrift bei der Anmeldung an, dass sie sich den Anordnungen und Weisungen des Betreuerteams, unabhängig ihrer Volljährigkeit, unterwerfen. Bei Nichteinhaltung dieser verbindlichen Erklärung verzichtet der Teilnehmer auf jeglichen Anspruch. Bei groben Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder von den Betreuern vorgegebenen Regeln können die Teilnehmer vorzeitig von der Freizeit ausgeschlossen werden. Die Beurteilung des Regelverstoßes obliegt den Betreuern. Die entstehenden Kosten für den Rücktransport gehen zu Lasten des Teilnehmers bzw. des Erziehungsberechtigten. Bei Minderjährigen gehören dazu auch die Kosten für eine Begleitperson. Ein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises besteht in diesem Fall nicht.

 

Mit der Anerkennung der Teilnahmebedingungen verpflichten sich die Teilnehmer bzw. deren gesetzliche Vertreter, die Sportjugend spätestens nach Zugang der Buchungsbestätigung über eventuelle Krankheiten, Störungen, Medikamenteneinnahmen u.ä. zu unterrichten, damit ggf. hierauf, soweit es im Rahmen der Freizeitmaßnahme möglich ist, Rücksicht genommen werden kann. Sollten jedoch dadurch für uns unzumutbare Belastungen entstehen, behalten wir uns vor, die Buchungsbestätigung zu widerrufen. Fehlende oder falsche Angaben können zum Widerruf des Vertrages sowie ggf. zu Regressansprüchen unsererseits führen.

 

2. Zahlungen

Zahlungen erfolgen grundsätzlich über das Lastschrifteinzugsverfahren. Die dazu erforderliche Einzugsermächtigung ist dem Anmeldeformular beigefügt. Sie muss uns vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit der Anmeldung vorliegen. Mit der Buchungsbestätigung werden Anzahlungen wie folgt eingezogen:

 

• 10% der Teilnehmergebühr, bei Fahrten bis 250,00 € jedoch mindestens 25,00 € pro Person.

• Die Restzahlung erfolgt nach Zugang unseres Informationsschreibens mit der Leistungszusicherung über die Fahrt und die Unterbringung (vier Wochen vor Reiseantritt).

• Bei Anmeldungen innerhalb vier Wochen vor Fahrtantritt wird die gesamte Teilnehmergebühr sofort eingezogen.

 

Der Sicherungsschein über unsere Insolvenzversicherung im Sinne des § 651 k BGB ist in der Teilnehmergebühr enthalten. Der Sicherungsschein sichert den direkten Anspruch des Teilnehmers gegenüber dem Versicherungsunternehmen bei Zahlungs- und Leistungsunfähigkeit der Sportjugend.

 

Sollten wir den Eingang der Zahlungen nicht innerhalb zwei Wochen nach Zugang unserer Unterlagen auf unserem Konto verbuchen können, sind wir berechtigt, den Vertrag fristlos zu

kündigen, die Buchung zu stornieren und den Ferienplatz anderweitig zu vergeben. Dies entbindet den Anmelder jedoch nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Es werden die aus Ziffer 4 ersichtlichen Reiserücktrittskosten geltend gemacht.

 

Sollten Reiseunterlagen (Bestätigung, Informationsschreiben etc.) wider Erwarten nicht spätestens 14 Tage vor Reiseantritt dem Anmelder zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen.

 

Bankbearbeitungsgebühren, die auf fehlerhafte Angaben zur Bankverbindung bzw. nicht gedeckte Konten zurückzuführen sind, werden dem Reiseteilnehmer zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

3. Umbuchungen

Für Umbuchungen kann eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € pro Person berechnet werden. Die Umbuchung muss schriftlich erfolgen.

 

4. Reiserücktritt

Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich unter Beifügung evtl. schon ausgehändigter Reiseunterlagen erfolgen. Maßgebend für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Posteingang in der Geschäftsstelle des Veranstalters. Nichtzahlung des Reisepreises stellt im keinem Fall eine Rücktrittserklärung dar.

 

Der Veranstalter ist berechtigt, eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Wird ein Ersatzteilnehmer von dem stornierenden Teilnehmer gestellt, so ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 € fällig.

 

Die Rücktrittspauschale selbst wird pro Person in Prozent des Reisepreises wie folgt berechnet und gilt ab Zustandekommen des Vertrages:

• bis 30 Tage vor Fahrtantritt: 10% der Teilnehmergebühr, mind. jedoch 25,00 €.

• bis 15 Tage vor Fahrtantritt: 25% der Teilnehmergebühr, mind. jedoch 25,00 €.

• bei weniger als 15 Tagen vor Fahrtantritt: 50% der Teilnehmergebühr, mind. jedoch 25,00 €.

• bei Nichtabmeldung bzw. Nichtantreten der Freizeit ist die volle Teilnehmergebühr zu zahlen.

 

Bei höheren Forderungen unserer Leistungsträger gegenüber der Sportjugend wie z.B. voller Flugpreis oder volle Unterbringungskosten, werden diese unabhängig von den zuvor genannten Prozentsätzen an den Teilnehmer weitergegeben und sind sofort nach Aufforderung zu zahlen.

 

Spätere Anreise bzw. frühere Abreise reduzieren den Teilnehmerbetrag nicht. Evtl. gezahlte Versicherungsgebühren oder anderweitige Kosten können nicht zurückerstattet werden.

 

Dem Reiseteilnehmer bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.

 

5. Rücktritt des Reiseveranstalters

Wir behalten uns das Recht vor, eine Freizeit bis zwei Wochen vor Freizeitbeginn abzusagen, wenn die ausgeschriebene und erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder die Freizeit durch außergewöhnliche Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Den eingezahlten Reisepreis erhalten die Teilnehmer dann in voller Höhe zurück.

 

6. Freizeitdurchführung

Die Busfahrten werden von beauftragten Vertragsunternehmen durchgeführt, die im Besitz eines Personenbeförderungsscheines sind. Die von uns beauftragten Busunternehmen sind: u.a. Märkl-Reisen, Reisebüro Meyer, Omnibusbetrieb Rothaar, Vicari Omnibusvertrieb, Omnibus Klein, Gassert-Reisen, Omnibusbetrieb Graf, Oliver-Dees-Busreisen, Pfadt Busreisen, Reisebüro Klühspies, Krein-Reisen.

 

7. Haftung

Wir haften im Rahmen der gesetzlichen Sorgfaltspflicht. Genaue Angaben über den Umfang, Gewährleistung, Schadenersatz ist aus unseren Versicherungs-Rahmenverträgen bzw. der gesetzlich vorgeschriebenen Insolvenzversicherung ersichtlich. Die vertragliche Haftung der Veranstalter für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

 

8. Ansprüche und Verjährung

Ansprüche müssen uns innerhalb eines Monats nach Ende der Freizeit schriftlich mitgeteilt werden. Alle Ansprüche verjähren nach sechs Monaten, Ansprüche wegen Körperverletzung  oder Tötung eines Reiseteilnehmers drei Jahre nach Beendigung der Freizeit. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Freizeitleiter zur Kenntnis zu geben. Dieser ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reiseteilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

 

9. Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen

Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen selbst verantwortlich. Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach Buchung geändert werden sollten. Sofern dies dem Veranstalter möglich ist, wird er den Teilnehmer über wichtige Änderungen der in der Freizeitausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Freizeitantritt informieren. Ausländische Staatsbürger sollten sich rechtzeitig um entsprechende Einreisebestimmungen bei den zuständigen Konsulaten erkundigen.

 

10. Versicherung

Alle Teilnehmer sind für die Dauer der Maßnahme im Rahmen der für unsere Organisation geltenden Bestimmungen gegen Unfall- und Haftpflichtschäden versichert. Diese Versicherung tritt erst in Kraft, wenn alle anderen Versicherungen die Kosten nicht voll übernehmen. Dies ist jedoch lediglich ein zusätzliches Serviceangebot und hat daher keinerlei Auswirkungen auf die Vertragsvereinbarungen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die sie in jedem Reisebüro, beim ADAC o.ä. abschließen können. Bei Auslandsfahrten ist es zusätzlich ratsam, eine entsprechende Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen.

 

11. Teilnehmergebühren, Zuschläge, Ermäßigungen

Sämtliche Teilnehmergebührenangaben entsprechen dem Stand der Online-Veröffentlichung. Änderungen der Teilnehmergebühren bleiben ausdrücklich vorbehalten. Änderungen der Teilnehmergebühren sind bei Eintritt bestimmter Umstände (z.B. Erhöhung der Treibstoffkosten, Tarifänderungen etc.) möglich und müssen an die Teilnehmer weitergegeben werden.

 

Da die Freizeiten kostendeckend kalkuliert sind und sämtliche Zuschüsse bereits angerechnet wurden, sind weitere Nachlässe nicht möglich.

 

12. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen

Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer bzw. dessen gesetzlicher Vertreter damit einverstanden, dass seine Daten entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz vom 14.01.2003 (Bundesgesetzblatt 1, Seite 66) gespeichert, innerhalb der Sportorganisationen, für die Freizeit wichtigen Stellen und eventuelle Sponsoren verwendet werden.

 

Mit der Veröffentlichung neuer Ausschreibungen (Prospekte etc.) oder Teilnehmergebührenlisten verlieren alle früheren entsprechenden Veröffentlichungen über gleichlautende Angebote und Termine ihre Gültigkeit.

 

13. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist Kaiserslautern.

 

14. Geschäftsadresse

Sportjugend Pfalz

Paul-Ehrlich-Straße 28a, 67663 Kaiserslautern

T 0631.34112-51, F 0631.34112-66

E sj@sportbund-pfalz.de

www.sportjugend-pfalz.de

 

 

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Teilnahmebedingungen

für Lehrmaßnahmen des Sportbundes Pfalz und der Sportjugend Pfalz

 

Bei allen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, Seminaren oder Workshops, die vom Sportbund Pfalz und der Sportjugend Pfalz angeboten werden, gelten unsere Geschäftsbedingungen.

 

Anmeldung:

Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder online - in Ausnahmefällen auch fernmündlich - unter Angabe von Veranstaltungstitel, Name, Anschrift, Verein/Verband und einmaliger Einzugsermächtigung.

 

Bei minderjährigen Teilnehmern muss vor Veranstaltungsbeginn die Lastschrifteinzugsermächtigung vollständig ausgefüllt und von den Personensorgeberechtigten unterschrieben vorliegen.

 

Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. In den nächsten Tagen wird Ihnen dann noch einmal eine offizielle Anmeldbestätigung oder ggf. ein Wartelistenbescheid zugesandt. Rechtzeitig vor der Veranstaltung erhalten Sie eine Einladung und das Veranstaltungsprogramm.

 

Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

 

Bei einigen Veranstaltungsangeboten gelten Mindestteilnehmerzahlen. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl können Veranstaltungen abgesagt werden. 

Anmeldungen zur sportartübergreifenden Basisqualifizierung für Trainer-C-Lizenzbewerber erfolgen grundsätzlich über den zuständigen Fachverband. 

 

Teilnahmegebühr und Zahlungen:

Die jeweilige Teilnahmegebühr wird innerhalb von zwei Wochen nach der Veranstaltung vom angegebenen Konto eingezogen.
Zahlungen erfolgen grundsätzlich über das Lastschrifteinzugsverfahren.
 

Stornierung:

Eine Abmeldung /Rücktritt von der Veranstaltung ist jederzeit möglich. Die Abmeldung soll rechtzeitig und in schriftlicher Form erfolgen, damit frei werdende Plätze weiter vergeben werden können. Kurzfristige Abmeldungen können auch telefonisch vorgenommen werden.

 

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Sportbund Pfalz e. V.                                         Sportjugend Pfalz e. V.
Paul-Ehrlich-Straße 28a                                     Paul-Ehrlich-Straße 28a
67663 Kaiserslautern                                         67663 Kaiserslautern
E-Mail: uel@sportbund-pfalz.de                         E-Mail: sj@sportjugend-pfalz.de

Tel.: (0631) 341-12-36                                        Tel.: (0631) 341-12- 51   

Fax: (0631) 341-12 66                                        Fax: (0631) 341-12 66

 

 

 

 



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